Spezialisten für KI, Datenschutz & Mitbestimmung
für Ihren Betriebsrat
Wenn Unternehmen KI einführen, entstehen Risiken für Beschäftigte.
Oft lange bevor der Betriebsrat sie erkennt.
Wir unterstützen Betriebsräte bei KI-, Datenschutz- und IT-Projekten mit technischer und juristischer Expertise. Erfahrene Berater, zertifizierte Sachverständige & Anwälte in einem Team, eine Rechnung, ein klarer Blick auf Ihre Mitbestimmungsrechte.
Berater, IT Experten, Sachverständige und Rechtsanwälte arbeiten gemeinsam an Ihrem Projekt. Kein Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Dienstleistern. Eine Beauftragung, eine Rechnung.Ein gutes Ergebnis
Spezialisiert auf KI und Mitbestimmung
Der EU AI Act, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 und die aktuelle BAG Rechtsprechung erfordern spezialisiertes Wissen. Wir sind darauf fokussiert.
Rechtssicher und Arbeitgeberfinanziert
Die Kosten für Sachverständige trägt der Arbeitgeber nach §40 BetrVG. Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess, vom Beschluss bis zum Gutachten.
SCHÜTZEN SIE MITBESTIMMUNGSRECHTE BEVOR TECHNISCHE FAKTEN GESCHAFFEN WERDEN
Unsere Leistungen für Betriebsräte
§80 Abs. 3 BetrVG
§80 Abs. 3 BetrVG - EU AI ACT
KI-Systeme wie Microsoft Copilot, ChatGPT oder HR-KI verändern Arbeitsprozesse tiefgreifend. Häufig mit Auswirkungen auf Datenschutz, Transparenz und Leistungskontrolle.
Wir unterstützen Betriebsräte bei der technischen und rechtlichen Bewertung komplexer KI-Systeme nach §80 BetrVG und im Kontext des EU AI Acts.
§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
§37 Abs. 6 BetrVG
§78A BetrVG - DSGVO
Konfliktlösung
Warum Betriebsräte jetzt sachkundige Beratung brauchen
Die Einführung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen nimmt rasant zu. Microsoft Copilot, ChatGPT und branchenspezifische KI Lösungen verändern Arbeitsprozesse grundlegend. Gleichzeitig waechst der regulatorische Rahmen. Der AI Act der EU, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 und eine stetig wachsende Rechtsprechung des BAG setzen neue Maßstäbe.
Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, technische Systeme zu beurteilen, deren Komplexität ohne Sachverständige nicht zu durchdringen ist. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 hat den Anspruch auf sachverständige Unterstützung nach §80 Abs. 3 BetrVG deshalb bewusst gestärkt.
Moderne IT-Systeme schaffen nicht nur Effizienz sondern häufig auch neue Formen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
Wir helfen Betriebsräten, Risiken frühzeitig zu erkennen und Mitbestimmungsrechte wirksam durchzusetzen.
Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021
Erweiterter Anspruch auf Sachverständige bei der Beurteilung von KI nach §80 Abs. 3 BetrVG
EU AI Act
Neue regulatorische Anforderungen an KI Systeme am Arbeitsplatz seit 2024
Rechtssprechung
Aktuelle Urteile stärken die Mitbestimmungsrechte bei technischen Überwachungssystemen
§87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Mitbestimmung bei Einführung technischer Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Warum Betriebsräte uns vertrauen
Zertifizierte IT-Sachverständige
Ausschließlich auf Betriebsräte spezialisiert
Vertraulichkeit gegenüber Arbeitgebern
AKTUELLES WISSEN
Der Tapaus Blog für Betriebsräte
Praxiswissen, Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen rund um Mitbestimmung und Technologie.
Digitale Mitbestimmung entwickelt sich ständig weiter
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